Entfernungspauschale vs. Kilometerpauschale: Die wichtigsten Unterschiede einfach erklärt

Zuletzt aktualisiert Vor etwa 2 Monaten

Die Entfernungspauschale und die Kilometerpauschale klingen ähnlich und werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Zwecke und Anwendungsbereiche.

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Die Entfernungspauschale auch bekannt als Pendlerpauschale, dient der steuerlichen Entlastung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Aktuell beträgt sie 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke.
Sie wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt und gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel.

Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale regelt die Erstattung beruflich bedingter Fahrten (Dienst- bzw. Reisekosten) mit dem privaten Fahrzeug. Sie beträgt 0,30 € pro gefahrenem Kilometer und gilt für Hin- und Rückweg.
Sie findet ausschließlich Anwendung für dienstliche Fahrten außerhalb des üblichen Arbeitswegs.

Zusammenfassung Hauptunterschiede

Merkmal

Entfernungspauschale

Kilometerpauschale

Zweck

Arbeitsweg

Dienstreise

Strecke

Einfache Strecke

Hin- und Rückweg

Pauschale bis 2025

0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €)

0,30 €/km

Pauschale ab 2026

0,38 €/km ab dem 1. km

0,30 €/km

Verkehrsmittel

Alle (Auto, ÖPNV, Fahrrad)

Nur privates Kfz