Entfernungspauschale vs. Kilometerpauschale: Die wichtigsten Unterschiede einfach erklärt
Zuletzt aktualisiert Vor etwa 2 Monaten
Die Entfernungspauschale und die Kilometerpauschale klingen ähnlich und werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Zwecke und Anwendungsbereiche.
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
Die Entfernungspauschale auch bekannt als Pendlerpauschale, dient der steuerlichen Entlastung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Aktuell beträgt sie 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke.
Sie wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt und gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel.
Kilometerpauschale
Die Kilometerpauschale regelt die Erstattung beruflich bedingter Fahrten (Dienst- bzw. Reisekosten) mit dem privaten Fahrzeug. Sie beträgt 0,30 € pro gefahrenem Kilometer und gilt für Hin- und Rückweg.
Sie findet ausschließlich Anwendung für dienstliche Fahrten außerhalb des üblichen Arbeitswegs.